Antwort Für wen gelten verstärkte Sorgfaltspflichten? Weitere Antworten – Wann sind verstärkte Sorgfaltspflichten nach 15 GwG zwingend anzuwenden
Nach § 15 GwG können zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten noch verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen sein, wenn Sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.Die verstärkten Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG), etwa die Einholung weiterer Informationen oder der Zustimmung der Unternehmensführung, sind zu befolgen, wenn […]