Antwort Benötigen Sie eine Kündigungsklausel? Weitere Antworten – Was darf bei einer Kündigung nicht fehlen

Benötigen Sie eine Kündigungsklausel?
Das Kündigungsschreiben muss zwingend folgendes enthalten: Name, Anschrift und Kontaktdaten des Absenders, eventuell Personalnummer. Ort und Datum – die korrekte Datierung der Kündigung gilt als Nachweis der fristgemäßen Zustellung! Name und Anschrift des Empfängers.Jede Kündigung muss gemäß § 623 BGB in Schriftform erfolgen. Die Kündigung muss vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Aussteller ist entweder der Arbeitgeber selbst oder sein Vertretungsberechtigter, wie etwa der Personalleiter. Unwirksam sind dagegen Kündigungen, die per Fax oder E-Mail ergehen.Die Kündigung muss im Allgemeinen nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Kündigende dem anderen allerdings gemäß § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB "auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen".

Welche 3 Gründe gibt es für eine ordentliche Kündigung : Das Gesetz kennt insgesamt vier Kündigungsgründe. Es gibt drei ordentliche Kündigungsgründe (verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte Kündigung) und die außerordentliche Kündigung. Liegt einer dieser vor, ist eine Entlassung gerechtfertigt.

Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu

Es empfiehlt sich für eine Kündigung, ein Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf zu verwenden. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen Beleg, auf dem der Empfänger den Erhalt der Sendung quittieren muss. Dadurch wird der Zugang der Kündigung nachgewiesen.

Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung : Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam. Eine Kündigung per Mail, Whats App, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung („Sie sind gefeuert! “) ist unwirksam.

Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Wird eine per Brief geschriebenen Kündigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen ist sie zugegangen. Ein Fax ist zugegangen, wenn der ausgedruckte Sendebericht vorliegt.

Eine fristlose Kündigung ohne Begründung ist nicht zulässig. Hierfür benötigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen wichtigen Grund. Dies gilt auch für Kleinbetriebe oder in der Probezeit. Mit einer Ausnahme: In der Berufsausbildung darf die fristlose Kündigung in der Probezeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Was als Kündigungsgrund nennen

Personenbedingte Kündigungsgründe können zum Beispiel sein:

  • Längere Krankheit.
  • Freiheitsstrafen.
  • Fehlende Arbeitserlaubnis.
  • Beschäftigungsverbote.
  • Fehlende körperliche Eignung bspw. nach einem Unfall.
  • Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Straftaten außerhalb des Arbeitsplatzes, die Zweifel an der persönlichen Eignung wecken.

Eine Kündigung ohne Grund durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn kein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht. Dies ist etwa der Fall, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis noch nicht sechs Monate lang besteht.

  • Du hast keine Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
  • Du hast Reibereien mit dem Chef.
  • Gesundheitliche Gründe.
  • Deine persönlichen Umstände haben sich geändert.
  • Du bekommst nicht genug Wertschätzung.
  • Du bekommst keinen Ausgleich für Überstunden.
  • Du fühlst dich in deinem Team nicht wohl.
  • Das Arbeitspensum ist zu hoch.


Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Die Kündigung sollte meist per Einschreiben erfolgen. Welches Einschreiben für die Kündigung sinnvoller ist, hängt von den Umständen ab. Mit dem Einwurfeinschreiben ist sichergestellt, dass das Schreiben möglichst früh zugeht.

Wie Kündigung persönlich übergeben : Persönliche Übergabe

Wird der Arbeitnehmer persönlich angetroffen, sollte sich der „Überbringer” den Erhalt der Kündigung mit einer Unterschrift quittieren lassen. Wird die Unterschrift verweigert, so ist dies unter Angabe von Datum, Ort und Uhrzeit zu dokumentieren.

Was macht eine Kündigung ungültig : Ein Schriftstück ohne Unterschrift, ein Fax oder eine E-Mail reichen explizit nicht! Wird eine Kündigung erklärt, die die Schriftform nicht einhält, ist diese von vornherein unwirksam und entfaltet grundsätzlich keine rechtliche Verbindlichkeit.

Wann gilt die Kündigung als angenommen

Eine Kündigung ist rechtlich erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger (Beschäftigten) auch tatsächlich zugeht. Kommt es in einem Kündigungsprozess zum Streit über den Zugang einer Kündigung obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast des (fristgerechten) Ausspruchs und Zugangs einer Kündigung.

Eine Kündigung ohne Grund durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn kein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht. Dies ist etwa der Fall, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis noch nicht sechs Monate lang besteht.Wann dürfen Arbeitgeber kündigen

  • der Beschäftigte mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt war (§ 1 Abs. 1 KSchG) und.
  • im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 23 KSchG).

Wie formuliere ich die Kündigung : Sehr geehrte/r Frau/Herr [Vertragspartner], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ______ ordentlich und fristgerecht zum ______ oder zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.