Antwort Für wen gelten verstärkte Sorgfaltspflichten? Weitere Antworten – Wann sind verstärkte Sorgfaltspflichten nach 15 GwG zwingend anzuwenden
Nach § 15 GwG können zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten noch verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen sein, wenn Sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.Die verstärkten Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG), etwa die Einholung weiterer Informationen oder der Zustimmung der Unternehmensführung, sind zu befolgen, wenn die in der Anlage 2 des GwG genannten Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko vorliegen.Verstärkte Sorgfaltspflichten gelten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG für Transaktionen, die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß sind, ungewöhnlich ablaufen oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen.
Welche Arten von Sorgfaltspflichten gibt es : Die Sorgfaltspflichten werden unterteilt in allgemeine, vereinfachte und ver- stärkte Sorgfaltspflichten (Einzelheiten dazu in WVM 11/2017, Seite 19→ Ab- ruf-Nr. 44956945). Der Sorgfaltsmaßstab orientiert sich dabei am jeweiligen Risiko zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Was sind verstärkte Sorgfaltspflichten
Verstärkte Sorgfaltspflichten sind zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gemäß § 10 GwG zu erfüllen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sofern kein Tatbestand erfüllt ist, der eine allgemeine Sorgfaltspflicht auslöst, auch keine verstärkte Sorgfaltspflicht zu erfüllen ist.
Was ist bezüglich der verstärkten Sorgfaltspflichten 15 GwG zu beachten : Verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG)
- Einholung ausreichender Informationen über Ihren Vertragspartner;
- vor Begründung der Geschäftsbeziehung: Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene und Festlegung der jeweiligen Verantwortlichkeiten der Beteiligten in Bezug auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Jede Maßnahme und Vorkehrung, die zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden getroffen werden (müssen), werden unter der Sorgfaltspflicht zusammengefasst. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung der Geschäftsräume sowie der Unfallverhütung.
Die BaFin, Aufsichtsbehörde im Bereich des Finanzwesens, stellt zur Eigenschaft einer auftretenden Person fest, dass „es dabei um diejenige Person [geht], die vorgibt, im Namen des Vertragspartners zu handeln.
Wer muss PeP prüfen
Personen, die diese Ämter bekleiden, sind politisch exponierte Personen (PeP). Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz ( GwG ) müssen prüfen, ob es sich bei einer Vertragspartnerin bzw. einem Vertragspartner oder einem bzw. einer wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt.Für wen gilt das Lieferkettengesetz Das Gesetz trat ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, ab 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.Natürliche Personen: Gemäß § 11 Abs. 4 GwG sind der vollständige Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Wohnanschrift zu erfassen. Die Identität muss anhand eines gültigen Ausweisdokuments überprüft werden, wobei nach § 8 Abs.
EU-Geldwäscherichtlinie gehören u.a.: Der Kreis der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz wurde erweitert. Seit 1. Januar 2020 zählen Mietmakler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter, alle Dienstleister in Steuerangelegenheiten sowie Anbieter von Kryptowährung zu den Verpflichteten.
Wer gehört zur PEP : Eine politisch exponierte Person (PEP) ist ein Politiker oder eine Person im unmittelbaren Umfeld eines Politikers, die bezüglich Geldwäsche strengeren Anforderungen als ein Normalbürger unterliegt.
Für wen gilt das Lieferkettensorgfaltsgesetz : Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Fairplay gilt für alle – im Fußball genauso wie in der Arbeitswelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten.
Wer ist von Lieferkettengesetz betroffen
Das deutsche Lieferkettengesetz
Es galt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, seit Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.
Das GwG gilt und verpflichtet insbesondere folgende Personen oder Unternehmen: Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Vermögensverwalter.Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind in § 41 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) geregelt. Danach muss jeder, der Kulturgut in Verkehr bringt, prüfen, ob das betreffende Kulturgut abhandengekommen ist, unrechtmäßig eingeführt oder rechtswidrig ausgegraben worden ist. Sorgfaltsmaßstab ist der einer vernünftigen Person.
Wer muss nach dem Geldwäschegesetz identifiziert werden : Das GwG gilt und verpflichtet insbesondere folgende Personen oder Unternehmen: Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Vermögensverwalter. Anwälte, Steuerberater und Notare. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.