Antwort Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld wenn ich zum 31.12 kündige? Weitere Antworten – Bis wann hat man Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld wenn ich zum 31.12 kündige?
Endet das Arbeitsverhältnis vor dem benannten Stichtag (etwa durch Kündigung von einer der beiden Seiten), so entfällt der Anspruch des Mitarbeitenden auf Weihnachtsgeld. Ob diese Stichtagsregelung allerdings gültig ist, hängt immer davon ab, mit welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auszahlt.Entscheidend ist das Datum des tatsächlichen Ausscheidens aus dem Unternehmen, nicht das Datum der Kündigung. Wer also z.B. am 15. Februar zum 31. März kündigt, kann auch bei einer Bindungsfrist bis zum 31. März sein Weihnachtsgeld behalten.Entscheidend für das Fristende ist das Datum des tatsächlichen Ausscheidens aus dem Unternehmen, nicht das Datum der Kündigung. Dazu folgendes Beispiel: Wenn der Arbeitnehmer am 15. Februar zum 31. März kündigt, kann er auch bei einer vereinbarten Bindungsfrist bis zum 31. März sein Weihnachtsgeld behalten.

Wann besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld : Weihnachtsgeld: Zusage gilt

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Arbeitgeber*innen jedes Mal festhalten, dass es sich bei der Sonderzahlung um eine freiwillige Leistung handelt. Nur in diesem Fall haben Beschäftigte keinen Anspruch auf das Extra zum Jahresende, sollte das Geld einmal nicht gezahlt werden.

Kann ich Weihnachtsgeld behalten wenn ich kündige

In vielen Arbeitsverträgen findet man auch sogenannte Stichtagsklauseln. Demnach kommt es zum Beispiel darauf an, ob die Kündigung vor oder nach dem genannten Stichtag erklärt wurde. Wurde sie nach dem Stichtag erklärt, kann sich daraus der Anspruch ergeben, dass das Weihnachtsgeld bestehen bleibt.

Was passiert mit dem 13 Monatsgehalt bei Kündigung : Gehalt vereinbart, bekommt man das auch, wenn man gar nicht das ganze Jahr im Unternehmen gearbeitet hat. In dem Fall muss das 13. Monatsgehalt grundsätzlich anteilig gewährt werden. Das gilt sowohl, wenn man vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, wie auch, wenn man erst im Laufe des Jahres dort angefangen hat.

Ein Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter muss auch nicht zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer im Folgejahr (z.B. am 30.06.) ausscheidet. Der Anspruch auf eine solche Sonderzahlung entsteht während des Bezugszeitraums entsprechend der zurückgelegten Dauer des Arbeitsverhältnisses.

In dieser ist festgelegt, dass Beschäftigte die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben. Für die Berechnung dieser sogenannten Jahressonderzahlungen werden oft die Monate Juli, August und September als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Warum bekommt man kein Weihnachtsgeld bei Kündigung

In vielen Arbeitsverträgen findet man sogenannte „Stichtagsklauseln“. Wird die Kündigung also nach dem genannten Stichtag erklärt oder ist der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Stichtages noch im Betrieb beschäftigt, bleibt der Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen. In allen anderen Fällen entfällt der Anspruch.Beträgt die Höhe des Weihnachtsgeldes über 100 Euro, aber weniger als ein Monatsgehalt, ist als Stichtag maximal der 31. März des Folgejahres zulässig, um das Weihnachtsgeld zurück zu zahlen. Ist das Weihnachtsgeld höher als ein Monatsgehalt, verlängert sich der Zeitraum bis zum 30. Juni des Folgejahres.Rückzahlungsvorbehalte für Weihnachtsgeldleistungen in einer Höhe bis zu 100 Euro sind unzulässig, dieses Geld kann der Arbeitgeber also nicht zurückfordern. Bei Weihnachtsgeld über 100 Euro, aber von weniger als einem Monatsgehalt darf der Stichtag für eine Rückzahlungsverpflichtung spätestens am 31.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12) hat in einem Urteil entschieden, dass Arbeitnehmende, die vor dem 31.12. des Jahres kündigen, einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben können.