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In welchen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Informationsrecht?
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über all das zu unterrichten, was zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Der Betriebsrat muss also eine Aufgabe benennen können, zu deren Erfüllung die von ihm begehrte Information notwendig wird.Ein Betriebsratsmitglied ist über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten hinaus insbesondere zum Stillschweigen über persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer verpflichtet. Dies gilt vor allem für solche Informationen, die die Intimsphäre eines Arbeitnehmers betreffen.Das Mitwirkungsrecht gilt für wirtschaftliche Angelegenheiten, z. B. Betriebsstilllegung, -erweiterung, Rationalisierungsvorhaben. Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit.

Wann ist der Betriebsrat zu informieren : Hat der Arbeitgeber über Planungen zu unterrichten, ist die Informationserteilung so lange nicht erforderlich, als er noch die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume erkundet. Erst wenn über die bloßen Vorüberlegungen hinaus das Stadium der eigentlichen Planung begonnen hat, ist der Betriebsrat zu informieren.

Hat der Betriebsrat Informationspflicht

Der Betriebsrat kann nicht losgelöst von dem Bestehen einer gesetzlichen Aufgabe verlangen, dass er vom Arbeitgeber über betriebliche Vorgänge informiert oder über dessen Kenntnisstand unterrichtet wird.

Was ist das Informationsrecht : Definition: Was ist "Informationsrecht" Recht eines Handlungsträgers, bestimmte Informationen regelmäßig oder unregelmäßig zu empfangen, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben notwendig sind.

Informationen zu Personalangelegenheiten, Betriebsgeheimnissen, Erkenntnisse aus dem Wirtschaftsausschuss u.v.m. fallen unter die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats. Diese Pflicht gilt grundsätzlich nur gegenüber Dritten und nicht gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern.

Bauliche Veränderungen, Änderungen an technischen Anlagen, Änderungen von Arbeitsabläufen und -verfahren, Änderungen am Arbeitsplatz. Der Betriebsrat hat das Recht, über die geplanten Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen informiert zu werden (§ 90 BetrVG).

In welcher Angelegenheit hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmungsrecht bei Eil- und Notfällen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist auch dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber in Eilfällen – zum Beispiel Anordnung von Mehrarbeit im Falle von Maschinenausfällen – nur eine vorläufige Anordnung treffen will. Lediglich in Notfällen entfällt das Mitbestimmungsrecht.Wie oft Betriebsratssitzungen stattfinden, kann der Betriebsrat selbst entscheiden. Denn er hat bei dieser Frage einen Ermessensspielraum. Grundsätzlich können und müssen Betriebsratssitzungen so oft stattfinden, wie dies zur Erledigung der dem Betriebsrat gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist.Rechte des Betriebsrats

Mitwirkungsrechte (Anhörungsrecht, Beratungsrecht und Initiativrecht) Zustimmungsverweigerungsrecht (Widerspruchsrecht, durchsetzbare Mitbestimmung) Informationsrechte (Arbeitgeber muss Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über Entscheidungen unterrichten)

Mitbestimmungsrecht. Die stärkste Form der Beteiligung des Betriebsrats an Maßnahmen des Arbeitgebers ist die erzwingbare (obligatorische) Mitbestimmung.

Welche 3 Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat : Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bezüglich personeller Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG und bei sozialen Angelegenheiten nach § 87 I BetrVG. Die Mitwirkungsrechte gliedern sich in das Informationsrecht, das Anhörungsrecht, das Widerspruchsrecht sowie dem Beratungsrecht.

Wann hat der Betriebsrat welche Rechte : Ein Betriebsrat schützt die Interessen der Beschäftigten. Er hat umfassende Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Schichtplänen und vielem mehr. Der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung in Betrieben und Unternehmen.