Antwort Ist ein ausgebildeter Elektriker eine Elektrofachkraft? Weitere Antworten – Wann zählt man als Elektrofachkraft

Ist ein ausgebildeter Elektriker eine Elektrofachkraft?
Elektrofachkraft ist eine Person, die elektrotechnische Arbeiten ausführen, planen und überwachen darf. In Deutschland ist der Begriff der Elektrofachkraft in folgenden sich ergänzenden Normen und Regeln definiert: DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 heißt es ergänzend: „Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen.„(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Was darf ich als ausgebildeter Elektriker : Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (umgangssprachlich "Kleiner Elektroschein") können definierte elektrotechnische Arbeiten bei Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt werden.

Ist jeder Elektriker eine Elektrofachkraft

Elektriker beziehungsweise Elektroniker ist, wer eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik absolviert hat. Doch dieser Abschluss verleiht noch lange nicht den Titel Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 oder die Bezeichnung befähigte Person.

Wer darf sich Elektrofachkraft nennen : Nach der DGUV V3 gilt nur als Elektrofachkraft, „wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den Abschluss einer Berufsausbildung – dem Ablegen der Gesellen-, Meister- oder Facharbeiterprüfung – im elektrotechnischen Tätigkeitsfeld dokumentiert. Dabei ist die fachliche Qualifikation nur auf dem betreffenden Arbeitsgebiet gewährleistet.

Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 ist der Elektromeister als verantwortliche Elektrofachkraft eingesetzt. Disziplinarisch sind alle direkt dem technischen Prokuristen (Ingenieur) unterstellt.