Antwort Ist Privatverkauf immer ohne Gewährleistung? Weitere Antworten – Kann man bei Privatverkauf Gewährleistung ausschließen

Ist Privatverkauf immer ohne Gewährleistung?
Kann man bei Privatverkauf eine Gewährleistung ausschließen Ja, das ist möglich. Allerdings nur dann, wenn die Gewährleistung rechtssicher formuliert ausgeschlossen wurde.Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.Denn auch bei einem Privatverkauf gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Wie ist die Rechtslage bei Privatverkauf : Das Wichtigste in Kürze. Private Verkäufe unterliegen anderen Rechtsgrundlagen als gewerbliche Verkäufe. Wer gelegentlich auf Flohmärkten oder Online-Plattformen Waren verkauft, gilt als privater Verkäufer. Auch als Privatverkäufer steht man in der Gewährleistungspflicht, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen wird …

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Die juristisch sichere Formulierung dafür lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. “ Darauf weist unter anderem die Stiftung Warentest hin. Andere Formulierungen brächten dagegen keine zweifelsfreie Sicherheit.

Welcher Satz muss bei Privatverkauf : Wer privat und eher selten seine gebrauchten Sachen verkauft muss grundsätzlich nur einen Satz verwenden: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Mehr ist nicht nötig. Damit ist alles gesagt.

Für Autoverkäufer ist wichtig, ob es beim Privatverkauf eine Garantie oder Rücknahme gibt. Grundsätzlich ist dies zu verneinen. Als privater Verkäufer musst Du Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen und auch keine Garantie geben. Auch die Gewährleistung ist ein Thema, mit dem Du Dich nicht intensiv beschäftigen musst.

Es ist ein Irrglaube, dass Privatpersonen keine Gewährleistung übernehmen müssen. Das Gesetz unterscheidet insofern nicht zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern. Als Privatverkäufer dürfen Sie allerdings die Gewährleistung ausschließen. Darauf müssen Sie Ihre potenziellen Käufer aber ausdrücklich hinweisen.

Was sollte man bei Privatverkauf dazu schreiben

Eine geeignete Formulierung dafür ist zum Beispiel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung". Der Zusatz, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, wird von vielen Verkäufern gewählt, ist aber rechtlich gesehen nicht zusätzlich nötig.