Antwort Kann der Betriebsrat in die Personalakte einsehen? Weitere Antworten – Wer darf in die Personalakte einsehen

Kann der Betriebsrat in die Personalakte einsehen?
Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.Die Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte des Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt. Daher hat der örtliche Betriebsrat keinen Anspruch auf Einsicht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten. Für die Einhaltung der überbetrieblichen Lohngerechtigkeit.Der Betriebsrat kann im Rahmen seiner Aufgaben nicht die Vorlage der gesamten Personalakte eines Arbeitnehmers verlangen. Im Einzelfall hat der Arbeitgeber konkrete Auskünfte aus der Personalakte zu erteilen, wenn sie für die Aufgabenerfüllung des Betriebsrats erforderlich sind (BAG v. 20.12.1988 – 1 ABR 63/87).

Welche Daten darf der Betriebsrat einsehen : Sie können ein Mitglied des Betriebsrats bei der Einsichtnahme hinzuziehen (§ 83 Abs. 1 BetrVG). Das Einsichtsrecht besteht bezüglich aller Aufzeichnungen einschließlich Karteikarten, die sich mit ihrer Person und dem Inhalt der Entwicklung ihrer Arbeitsverhältnisse befassen.

Was darf in die Personalakte und was nicht

In die Personalakte darf nur, was in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Dazu gehören neben den Bewerbungsunterlagen und dem Arbeitsvertrag auch Abmahnungen, alle den Mitarbeiter betreffenden Bescheinigungen, der mit ihm geführte Schriftverkehr, Nachweise über Fortbildungen und Zeugnisse.

Welche Dokumente dürfen nicht in die Personalakte : Was gehört nicht in den Personalakt

  • vertrauliche Dokumente der betriebsärztlichen Praxis.
  • Leistungsvermerke durch das Unternehmen.
  • unbewiesene Anschuldigungen.
  • Personal- und Lohnlisten, Schichtpläne, etc.
  • Aufzeichnung von Krankheitstagen und -gründen.
  • private Informationen über Mitarbeitende, welche z. B.

Der Betriebsrat kann keinen Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten im monatlichen Turnus beanspruchen. Zwar gehört es nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Aufgaben eines Betriebsrats, die Durchführung einer Betriebsvereinbarung zu überwachen.

1 GG und § 75 Abs. 2 BetrVG) hat der Betriebsrat ohne Zustimmung des Bewerbers keinen Anspruch auf Einsicht in den vorgesehenen Arbeitsvertrag. Ihm steht daher auch keine Inhaltskontrolle des Arbeitsvertrags zum Zwecke der Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte bei Einstellungen zu (BAG v.

Wann darf man Einsicht in seine Personalakte nehmen

3. Wann darf Einsicht in die Personalakte erfolgen Kurz gesagt: zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen. Der Arbeitgeber muss ihm gewähren, dies während seiner Arbeitszeit und bei fortlaufender Entgeltzahlung tun zu dürfen.Wichtig: Neben den oben aufgeführten Dokumenten gibt es auch einige Unterlagen, die nicht in der Personalakte gespeichert werden dürfen. Das betrifft alle Dokumente, die mit der Privatsphäre des Mitarbeiters zu tun haben, aber nicht für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Dazu gehören: Die Anzahl der Krankheitstage.Dazu gehören zum Beispiel personalbezogene Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Bewerbungsunterlagen und Arbeitsvertrag, Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen, Zeugnisse und Nachweise über Fortbildungen sowie allgemeine Personendaten wie Adresse und Bankverbindung.

In die Personalakte darf nur, was in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Dazu gehören neben den Bewerbungsunterlagen und dem Arbeitsvertrag auch Abmahnungen, alle den Mitarbeiter betreffenden Bescheinigungen, der mit ihm geführte Schriftverkehr, Nachweise über Fortbildungen und Zeugnisse.

Wer vom Betriebsrat darf Gehälter einsehen : Der Betriebsrat darf nach dem Entgelttransparenzgesetz die Gehaltslisten von Mitarbeitern einsehen. Dieses Recht hat er nur, wenn er auch die Auskunftsverlangen der Beschäftigten beantwortet, nicht aber wenn der Arbeitgeber diese Aufgabe übernommen hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Wie oft darf der Betriebsrat Einsicht in die Gehaltslisten nehmen : Der Betriebsrat kann keinen Einblick in Bruttolohn- und -gehaltslisten im monatlichen Turnus beanspruchen. Zwar gehört es nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Aufgaben eines Betriebsrats, die Durchführung einer Betriebsvereinbarung zu überwachen.

Wer vom Betriebsrat darf Gehaltslisten einsehen

Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, die Lohngerechtigkeit von Männern und Frauen im Betrieb zu fördern. Um dem nachkommen zu können, sind Betriebsräte grundsätzlich berechtigt, die Gehaltslisten der Mitarbeiter gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG einzusehen.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten.Die folgenden Dokumente sollten jedoch nicht Bestandteil einer Personalakte sein (folgende Liste ist nicht abschließend): vertrauliche Dokumente der betriebsärztlichen Praxis. Leistungsvermerke durch das Unternehmen. unbewiesene Anschuldigungen.

Welche Informationen dürfen nicht in die Personalakte : Alles, was die Privatsphäre – etwa den gesundheitlichen Zustand des Angestellten – betrifft, darf dagegen nicht Inhalt der Personalakte sein. Darüber hinaus sind sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und jeder Mitarbeiter muss auf Wunsch Einsicht in seine Personalakte erhalten.