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Kann man ein Logo patentieren?
Indem Sie Ihr Logo als Bildmarke oder eingetragenes Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden, können Sie es vor unbefugter Fremdnutzung schützen. Während eine Bildmarke beliebig verlängerbar ist, lässt sich ein Design nur für maximal 25 Jahre schützen.Das DPMA warnt

Gebührenart Höhe
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 300 Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 290 Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100 Euro

Logo schützen lassen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Entschließen Sie sich dazu, das Logo Ihres Unternehmens beim Deutschen Patent- und Markenamt zu schützen, erhalten Sie damit das ausschließliche Recht, das Logo als Kennzeichnung zu nutzen.

Sind Logos geschützt : Die Logos der bekannten sozialen Netzwerke sind in aller Regel urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt. Damit die Logonutzung rechtskonform ist, müssen die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Unternehmen beachtet werden.

Wie viel kostet patentiert

Als Anhaltspunkt: Bei einem Patent belaufen sich die Gebühren bis zur Erteilung momentan im Schnitt auf 6 800 EUR (oder 6 950 EUR, wenn die europäische Anmeldung auf Papier eingereicht wird). Nach der Erteilung geht das europäische Patent in die Zuständigkeit der benannten Vertragsstaaten über.

Wie viel kostet ein Copyright : Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.

Wie viel kostet ein Logo Ein Logo kann kostenlos sein oder dich zehntausende Euro kosten. Wenn du ein kleines Unternehmen oder Startup bist, das nach einem hochwertigen Design sucht, solltest du zwischen 300 € und 1.300 € für die Kosten deines Logos einplanen.

Das Urheberrecht für dein Logo, also das „erschaffene Werk“, liegt immer bei der Person, die es erstellt hat. Dieses Recht kann dem Grafiker/der Grafikerin auch nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.

Wann darf ich ein Logo verwenden

Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass ein als Marke verwendetes oder eingetragenes Logo erst nach Einholung der Zustimmung des Markeninhabers, also meist des Herstellers, verwendet werden darf.Logos sind meist urheber- und markenrechtlich geschützt. In Deutschland sind verschiedenste Werke und Werkarten urheberrechtlich geschützt. Sobald sie eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen darstellen, tritt der urheberrechtliche Schutz automatisch mit ihrer Fertigstellung ein.Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.

Wann lohnt sich ein Patent Die Patentanmeldung ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Anmeldung beim Patentamt ist nur sinnvoll, wenn der Wert der Erfindung die Kosten für das Patent bei Weitem übersteigt. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Erfindung bewerten lassen.

Kann ich einfach ein Copyright setzen : Wer darf das Copyright-Zeichen verwenden Prinzipiell darf jeder das Zeichen verwenden, allerdings ist es unnütz, da das Urheberrecht in der Schweiz automatisch an die Schöpfer*innen eines Werkes vergeben wird, ohne dass es von offizieller Seite einer Registrierung bedarf.

Kann jeder eine Marke anmelden : 1 MarkenG). Ist die Marke erfolgreich eingetragen, haben Sie das Recht anderen die Verwendung Ihrer Marke zu verbieten. Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.

Was muss bei einem neuen Logo rechtlich beachtet werden

Was muss bei einem neuen Logo rechtlich beachtet werden

  • die Marke grundsätzlich geschützt werden kann.
  • Sie alle Formalitäten bei der Anmeldung beachtet haben.
  • die Marke irreführend oder täuschend ist.
  • die Marke gegen gute Sitten oder andere Vorschriften verstößt.


Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.Nicht als Design geschützt werden können:

  • Gestaltungsformen, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind.
  • Gestaltungsformen, die durch ihre Zweckbestimmung festgelegt sind.
  • Erscheinungsmerkmale, die zwingend für den Zusammenbau oder die Verbindung des Erzeugnisses mit einem anderen notwendig sind.

Was kostet 1 Patent : Als Anhaltspunkt: Bei einem Patent belaufen sich die Gebühren bis zur Erteilung momentan im Schnitt auf 6 800 EUR (oder 6 950 EUR, wenn die europäische Anmeldung auf Papier eingereicht wird). Nach der Erteilung geht das europäische Patent in die Zuständigkeit der benannten Vertragsstaaten über.