Antwort Kann man einen Firmennamen schützen? Weitere Antworten – Wie viel kostet es einen Namen zu schützen

Kann man einen Firmennamen schützen?
– Kosten einer deutschen Markenanmeldung (DPMA)

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.Gesetzlich geschützt wird der Firmenname zum einen durch das Bürgerliche Recht bei tatsächlicher Verwendung. Zum anderen wird der Firmenname durch das Handelsrecht nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister geschützt.Automatischer Schutz ohne Eintragung ins Markenregister: Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung entsteht grundsätzlich ab der erstmaligen Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr. Bei Firmen und juristischen Personen ist dies in der Regel die Eintragung in das Handelsregister.

Wie kann ich prüfen ob ein Name geschützt ist : Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.

Wo schütze ich meinen Firmennamen

Firmennamen schützen lassen: Patentamt. Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten, ist die Anmeldung als Marke wohl die zuverlässigste Methode dafür. Hierfür müssen Sie sich mit dem Deutschen Patent- und Markenamt für einen deutschlandweiten Markenschutz in Verbindung setzen.

Wie kann man sich Namensrechte sichern : Sie sollten Ihren gewünschten Namen beim zuständigen Markenamt als Wortmarke schützen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie ein ausschließliches Recht am Kennzeichen. Nur Sie können daraufhin entscheiden, wer in welchem Umfang Ihren Namen nutzen darf und in diesem Rahmen Lizenzen erteilen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zwingend im Handelsregister eingetragen und hat dadurch die freie Wahl bei der Namensgebung. Denkbar als Name ist eine Personenfirma (z. B. Thomas Müller GmbH), eine Sachfirma (z.

Für alle eingetragenen Kaufleute und Firmen gilt laut § 30 HGB: Kein zweites Unternehmen oder deren Zweigniederlassung darf sich mit dem gleichen Namen im Handelsregister des Registergerichts eintragen.

Welche Namen kann man nicht schützen lassen

Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.Die IHK prüft folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien: Der Name muss das Unternehmen als solches kennzeichnen und Unterscheidungskraft besitzen. Der Name darf nicht irreführen. Aus dem Namen muss die Rechtsform ersichtlich sein.Diese variieren je nach Umfang der zu schützenden Marke. So kommt es beispielsweise darauf an, in welchen Ländern Sie die Marke schützen lassen möchten. Für eine deutsche Marke werden mindestens 290 Euro fällig; soll die Marke in der gesamten EU geschützt sein, kostet dies mindestens 850 Euro.

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Welche Firmennamen sind nicht zulässig : Unzulässig ist etwa die Firma „ABC Beratungs GmbH“, wenn das Unternehmen lediglich handelt und/oder vermittelt. Auch dürfen in der Regel Namen natürlicher Personen, die keinen Bezug zu dem Unternehmen haben, nicht in die Firmenbezeichnung aufgenommen werden.

Welche Regeln gibt es für den Namen einer Firma : Jeder Unternehmer kann eine im Handelsregister eingetragene Rechtsform wählen. Er kann dann einen Namen wählen, ohne dass sein Personenname erscheint. Allerdings muss sich der Firmenname eindeutig von anderen absetzen und darf nicht irreführend sein. Zudem muss er den Rechtsformzusatz enthalten (z.B. AG oder GmbH).

Was passiert wenn ich einen geschützten Namen verwende

Den § 143 MarkenG stellt die Markenrechtsverletzung unter Strafe. Demnach müssen Dritte, die Logos oder Markennamen im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich verwenden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

1. Firmennamen schützen lassen: Patentamt. Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten, ist die Anmeldung als Marke wohl die zuverlässigste Methode dafür. Hierfür müssen Sie sich mit dem Deutschen Patent- und Markenamt für einen deutschlandweiten Markenschutz in Verbindung setzen.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Firmennamen schützen zu lassen: Registrierung des Namens als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dafür muss geprüft werden, ob der Name bereits vergeben oder geschützt ist. Eintragung des Namens als Unternehmensname im Handelsregister.

Kann ich mein Kleingewerbe nennen wie ich will : Firmenname bei Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende, also Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag (Nicht-Kaufleute), müssen mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Du kannst ihn allerdings mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung ergänzen.