Antwort Sind Trinkgelder in der Gastronomie steuerfrei? Weitere Antworten – Wie viel Trinkgeld darf man steuerfrei haben
Freiwillige Trinkgelder sind steuerfrei.
Gemäß des § 3 Nr. 51 EStG Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern, gibt es auch keine beitragsmäßige Begrenzung. Du kannst die Trinkgelder steuerfrei in unbegrenzter Höhe behalten.Denn das Trinkgeld, das in Form von Münzen und Noten an die Angestellten fliesst, wird in der Regel nirgends deklariert. Es erscheint weder auf Belegen noch auf einem Lohnausweis, sondern wandert als Bargeld in die Taschen der Kellnerinnen und der Kellner. Und so wird Trinkgeld in den meisten Fällen zu Schwarzgeld.Trinkgeldzahlungen sind für den Gastwirt nicht steuerfrei, sondern gehören zu seinen Betriebseinnahmen. Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist die Gegenleistung von 100 EUR entscheidend.
Kann der Chef das Trinkgeld behalten : Die Servicekräfte erhalten das Gastronomie Trinkgeld im Prinzip stellvertretend für das komplette Team. Hinweis: Wenn Sie als Arbeitgeber das Trinkgeld in Ihrer Gastronomie einsammeln und für sich behalten, ist dies ein Gesetzesverstoß.
Ist Trinkgeld meldepflichtig
Trinkgeld erhöht Deinen Gewinn und muss auch als Umsatzsteuervoranmeldung versteuert werden. Das Finanzamt besteht auf eine detaillierte Auflistung Deiner Zuwendungen, die Du erhalten hast.
Ist Trinkgeld geldwerter Vorteil : Zum Arbeitslohn gehören alle geldwerten Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gezahlt werden. Dazu zählen auch Zuwendungen eines Dritten, wie z. B. Trinkgelder.
Wenn Du ein selbstständiger Gastronom bist, sprich Unternehmer, gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 51 EStG für Trinkgelder leider nicht. Du musst Trinkgeld, das Du erhalten hast, als Betriebseinnahmen versteuern. Trinkgeld erhöht Deinen Gewinn und muss auch als Umsatzsteuervoranmeldung versteuert werden.
Müssen Selbstständige Trinkgeld versteuern Dieser Fall ist einer der wenigen in denen die Rechtslage ganz klar ist. Für selbstständige Friseure, Handwerker oder Gastronomen gilt die unerfreuliche Wahrheit: Eine Steuerfreiheit für Trinkgeld gibt es nicht, sie müssen in voller Höhe versteuert werden.
Wem gehört das Trinkgeld rechtlich
Werden Bedienungsgelder als Aufschlag auf die Preise erhoben, so steht der Anspruch darauf dem Wirt zu, der ihn durch den Kellner lediglich einziehen lässt; über das Bedienungsgeld hinausgehende Trinkgelder verbleiben dem Kellner.Gastronominnen und Gastronomen können von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht verlangen, dass sie das Trinkgeld abgeben, um es – beispielsweise mit dem Küchenpersonal – zu teilen. Falls es im Arbeitsvertrag vereinbart ist, können Trinkgelder gesammelt und im Team aufgeteilt werden.Beim Unternehmer als Empfänger des Trinkgeldes zählen die Trinkgelder immer zu seinen steuerpflichtigen Einnahmen. Ist der Trinkgeldempfänger hingegen Arbeitnehmer, gehört das Trinkgeld zwar zum Arbeitslohn, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Muss Trinkgeld versteuert werden Grundsätzlich ist das Trinkgeld für Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt allerdings nicht, wenn das Trinkgeld aller Mitarbeiter gesammelt und am Monatsende unter allen aufgeteilt wird, da hier der persönliche Bezug fehlt.
Wie wird das Trinkgeld in der Gastronomie aufgeteilt : Es ist üblich, dass die Trinkgelder zwischen allen beteiligten Mitarbeitern aufgeteilt werden. Dies betrifft die Kellner, das Küchen- und auch das Reinigungspersonal, da alle ihren Teil am Kundenerlebnis bewirkt haben.
Wer darf das Trinkgeld behalten : Eine andere Variante: Kellner:innen geben einen Prozentsatz ihres Trinkgeldes ab, den Rest behalten sie für sich. Auch diese Regelung ist rechtlich zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag steht. Die dritte Möglichkeit: den Servicekräften zugestehen, alle Trinkgelder für sich behalten zu können.
Wer muss Trinkgeld versteuern
Freiwilliges Trinkgeld von einem Kunden an einen Arbeitnehmer ist immer und in jeder Höhe steuerfrei. Sogenannte Trinkgelder mit Rechtsanspruch – wie z.B. Bedienzuschläge – werden auf deinen Bruttolohn angerechnet und sind damit steuer- und sozialversicherungspflichtig.