Antwort Wann darf man ED behandeln? Weitere Antworten – Wann ist eine ED Behandlung zulässig

Wann darf man ED behandeln?
ED Behandlung nach § 163b I 3 Alt.

Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 163b I 3 Alt. 3 StPO ist zulässig zur Identitätsfeststellung von Verdächtigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene einer Straftat verdächtig ist und die Maßnahme zur Identitätsfeststellung erforderlich ist.Gesetzliche Grundlagen. Im Bundespolizeigesetz (BPolG) steht, wann die Polizei erkennungsdienstliche Maßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen vornehmen darf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Polizei anders keine zuverlässigen Angaben zu einer Person bekommen kann.Kann ich die erkennungsdienstliche Behandlung verweigern bzw. ablehnen Das ist möglich, aber etwas schwierig, weil solche Maßnahmen auch mithilfe von unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden können. Es empfiehlt sich daher, bei Anordnung einer ED-Maßnahme umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Können Kinder erkennungsdienstlich behandelt werden : Auch Kinder und Jugendliche, die noch nicht strafmündig sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zum Zweck der Verbrechensbekämpfung erkennungsdienstlich behandelt werden. Stellt sich heraus, dass eine Person unschuldig ist, müssen alle Daten dieser Person gelöscht werden.

Wer darf eine erkennungsdienstliche Behandlung anordnen

Zuständig für die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, wurde bereits Anklage erhoben das Gericht. Soll zu präventiven Zwecken erkennungsdienstlich behandelt werden, liegt die Zuständigkeit alleine bei der Polizei.

Wer ordnet ED Behandlung an : Die polizeiliche Anordnung muss vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden, denn die Polizei ordnet in der Regel die sofortige Vollziehbarkeit an, sodass Ihr Widerspruch nichts bringt. Es muss also umgehend vorläufiger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragt werden.

Zuständig für die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, wurde bereits Anklage erhoben das Gericht. Soll zu präventiven Zwecken erkennungsdienstlich behandelt werden, liegt die Zuständigkeit alleine bei der Polizei.

Zu den erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81b StPO zählt die Fertigung von Fotos, Aufnahme der Finger – und ggf. Fußabdrücken, sowie die Durchführung von Messungen wie der Körpergröße.

Wann darf die Polizei meine Fingerabdrücke nehmen

Zu Unrecht, wie letztlich das Bundesverfassungsgericht entschied: "Die Polizei darf von einem Verdächtigen nur dann Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen, wenn dies für das Strafverfahren konkret notwendig ist. Dies muss immer mit dem Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen werden.