Antwort Wann kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen? Weitere Antworten – Wann darf man Verpflegungsmehraufwand geltend machen

Wann kann Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Der Verpflegungsmehraufwand (kurz VMA) ist eine Verpflegungspauschale, die immer dann in Kraft tritt, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber länger als 8 Stunden von ihrer Wohnung oder ihrem Arbeitsort entfernt beruflich tätig sind. Verpflegungsmehraufwand umfasst alle Ausgaben für Essen und Trinken.Für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar.Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand nachweisen

  • Grund der Reise.
  • Datum/Zeitraum.
  • Anzahl der Tage mit einem Aufenthalt von a) 8 bis 24 Stunden und b) mehr als 24 Stunden.
  • Anzahl der Übernachtungen.

Wie mache ich Verpflegungsmehraufwand geltend : Als Arbeitnehmer ist der Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen. Beim digitalen Ausfüllen der Steuererklärung ist sie in ElsterFormular unter „Weitere Vordrucke“ zu finden. Der für den Verpflegungsmehraufwand relevante Part beginnt in Zeile 52.

Was zählt als Abwesenheitszeit

Die maßgebliche Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag beginnt also bei diesem Personenkreis immer mit dem Verlassen der Wohnung, auch wenn der Arbeitnehmer zunächst in den Betrieb fährt, um dort Arbeiten zu verrichten. Entsprechendes gilt für das Ende der beruflichen Auswärtstätigkeit.

Was bedeutet Abwesenheit von mehr als 8 Stunden : Beträgt die Abwesenheit mehr als 8 Stunden, erhält er eine Verpflegungspauschale für den Tag, an dem er überwiegend abwesend war. Führt der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere Dienstreisen durch, darf er die Zeiten seiner Abwesenheit zusammenrechnen.

Wer beruflich mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann Verpflegungskosten pauschal absetzen. Der Betrag richtet sich nach der Länge der Reise. Im Normalfall geht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Auftrag der Firma auf Dienstreise, weshalb die Kosten dafür in der Regel auch von der Firma übernommen werden.

Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen an ständig wechselnden Einsatzorten eingesetzt werden. Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte sind außerhalb ihrer eigenen Wohnung immer als auswärts tätig zu betrachten. Das bedeutet, für sie sind immer Reisekostenvorschriften anzuwenden.

Wann liegt eine Auswärtstätigkeit vor

Definition der Auswärtstätigkeit

Danach ist eine Auswärtstätigkeit bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) gegeben. Es muss eine berufliche Veranlassung zugrunde liegen.Wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte tätig sind, ist die Rede von Auswärtstätigkeit. Infolgedessen können Sie Kosten, die während Ihrer Auswärtstätigkeit entstanden sind als Werbungkosten geltend machen.