Antwort Wann zahlt die Krankenkasse medizinische Fußpflege? Weitere Antworten – Wann bekommt man ein Rezept für medizinische Fußpflege

Wann zahlt die Krankenkasse medizinische Fußpflege?
In welchen Fällen verordnen Ärztinnen und Ärzte die podologische Fußpflege Die Podologie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Ärztinnen und Ärzte können sie grundsätzlich dann verordnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patienten ohne Behandlung eine unumkehrbare Schädigung an den Füßen zu erwarten ist.Wird medizinische Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt Die Kosten der medizinischen Fußpflege werden von der Krankenkasse übernommen, sofern ein Rezept vom Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Diabetes-Patienten mit diabetischem Fußsyndrom ist das in der Regel der Fall.Die Podologie (medizinische Fußpflege / medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.

Kann ich ohne Rezept zur medizinischen Fußpflege : Du kannst vorbeugend auch ohne ein Rezept des Arztes eine medizinische Fußpflege in Anspruch nehmen. In diesem Fall liegt der Preis je nach Behandlung zwei- bis dreimal so hoch.

Kann der Hausarzt medizinische Fußpflege verschreiben

Ja, das ist möglich. Für die Entscheidung, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen verordnet, muss er oder sie die "Heilmittel-Richtlinien" berücksichtigen.

Wird medizinische Fußpflege vom Arzt verschrieben : Je Rezept darf Ihnen Ihr Arzt maximal 6 podologische Behandlungen verordnen. Der Abstand zwischen den einzelnen Behandlungen sollte zwischen 4 und 6 Wochen betragen, darf jedoch bei medizinischer Notwendigkeit und unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes des Patienten davon abweichen.

Einheitliche Preise

HPNR Leistungen seit dem 01.07.2023 Von Krankenkasse übernommen
78010 Podologische Behandlung (klein) 32,70 €
78020 Podologische Behandlung (groß) 46,93 €
78030 Podologische Befundung 3,21 €
78100 Erstbefundung groß 51,97 €


Erweiterte Indikationen für Podologie ab 1. Juli 2020

  • hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie.
  • systemischen Autoimmunerkrankungen.
  • Kollagenosen.
  • toxischer Neuropathie.