Antwort Warum Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen? Weitere Antworten – Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
Jeder umsatzsteuerpflichtige Bauunternehmer, Handwerker und Baudienstleistende benötigt die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen 13b. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist ein angemeldetes Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht notwendig.Ohne Vorlage einer gültigen § 13b Bescheinigung sollte der Bau(sub)unternehmer daher grds. keine Nettorechnung erteilen. Die § 48b EStG Bescheinigung dagegen wirkt in die entgegengesetzte Richtung. Sie dient nicht als Nachweis für den Bau(sub)unternehmer, sondern als Nachweis für den Kunden.Warum gibt es die Bauabzugsteuer Eingeführt wurde die Bauabzugsteuer, um illegale Beschäftigung im Baugewerbe zu unterbinden oder zumindest einzudämmen. Zudem erfüllt sie den Zweck, dem Fiskus seinen Anspruch auf die Einkommensteuer sowie die Körperschaftsteuer des Bauunternehmens zu sichern.
Wer unterliegt der Bauabzugssteuer : Die Bauabzugssteuer ist sowohl von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als auch von Unternehmen im Sinne des § 2 UStG abzuführen, wenn für diese eine Bauleistung im Inland erbracht wurde. Anzuwenden ist der Steuerabzug aber nur, wenn die Leistung im Rahmen des Unternehmens erbracht wird.
Was passiert wenn man keine Freistellungsbescheinigung vorliegt
Jeder Unternehmer, der eine Bauleistung in Auftrag gibt, also auch Landwirte, muss vom Brutto-Rechnungsbetrag 15 Prozent abziehen und direkt an das Finanzamt abführen, wenn der Handwerker keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen kann.
Wann braucht man keine Freistellungsbescheinigung : Wie kann der Leistende eine Freistellung vom Steuer- abzug erlangen Auch wenn die Gegenleistung die Freigrenze von 5.000 € bzw. 15.000 € übersteigt, hat der Leistungsempfänger den Steuerabzug nicht vorzu- nehmen, wenn ihm der Leistende eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Sofern die Bagatellegrenzen überschritten sind und keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, muss der Auftraggeber 15 Prozent vom Rechnungsbetrag einbehalten.
Wer sich trotzdem entscheidet, mit einem Unternehmen ohne Freistellungsbescheinigung zusammenzuarbeiten, muss den Steuerabzug von 15 Prozent der Gegenleistung einbehalten und zügig (bis zum 10. des Folgemonats) beim Finanzamt des Leistenden anmelden und abführen.
Für was braucht man eine Freistellungsbescheinigung
Die Freistellungsbescheinigung spielt im Bauwesen eine zentrale Rolle. Mit der steuerlichen Freistellungsbescheinigung erklärt das Finanzamt, dass der Bauunternehmer keine offenen Steuerschulden hat und regelmäßig Steuern abführt. Sie befreit gewerbliche Auftraggeber von der Zahlungspflicht der Bauabzugssteuer.Die Freistellungsbescheinigung muss zwar von Leistenden nicht zwangsläufig vorgelegt werden. Dann allerdings sind Sie als Leistungsempfänger dazu verpflichtet, einen Steuerabzug von 15 Prozent des Rechnungsbetrages vorzunehmen.Ausschließlich planerische Leistungen (z.B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs- und Bauingenieuren) sind keine Bauleistungen.
Als Bauleistung gelten im Bereich des § 13b UStG alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Wann brauche ich keine Freistellungsbescheinigung : Wie kann der Leistende eine Freistellung vom Steuer- abzug erlangen Auch wenn die Gegenleistung die Freigrenze von 5.000 € bzw. 15.000 € übersteigt, hat der Leistungsempfänger den Steuerabzug nicht vorzu- nehmen, wenn ihm der Leistende eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.