Antwort Warum muss ein Aufmaß erstellt werden? Weitere Antworten – Ist ein Aufmaß Pflicht

Warum muss ein Aufmaß erstellt werden?
Fälligkeit der Schlussrechnung auch ohne Aufmaß

Das Aufmaß oder eine gemeinsame Leistungsfeststellung ist nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Abrechnung. Ein gemeinsames Aufmaß ist keine zwingende Voraussetzung, damit der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch durchsetzen kann.Spätestens bei Fertigstellung des Bauobjekts muss ein Aufmaß erstellt werden, um die erbrachte Leistung auch abrechnen zu können. In den meisten Fällen kann das jedoch zu spät sein: wenn ein örtliches Aufmaß notwendig ist, jedoch manche erbrachten Leistungen als solche nicht mehr erkennbar sind.Ein Aufmaß muss Art und Umfang der erbrachten Leistungen prüfbar darstellen. Dafür muss es transparent aufgebaut, korrekt wiedergegeben und jederzeit problemlos nachvollziehbar sein. Die einzelnen Abrechnungsvorschriften ergeben sich aus der VOB/C. In der Regel sind Belege wie Mengenkalkulationen oder Pläne beizufügen.

Wie funktioniert ein Aufmaß : Das Aufmaß dient dabei der Dokumentation und dem schriftlichen Belegen dafür, dass der Auftragnehmer seine Leistung erbracht hat. Baurechtlich fungiert das Aufmaß als eine Art Urkunde, sofern es alle Beteiligten unterschreiben. Anhand des Aufmaßes werden u. a. Punkte wie die Mengenermittlung umgesetzt.

Wer muss das Aufmaß machen

Das Aufmaß enthält neben Daten und Maßen meist auch Zeichnungen oder Skizzen sowie Fotos, um alle Leistungen belegen zu können. Oft erstellt der Bauleiter das Aufmaß. Auch ein geübter Mitarbeiter kommt für diese Aufgabe in Frage. Bei öffentlichen Aufträgen ist ein Aufmaß nach VOB-Richtlinien verpflichtend.

Was ist ein Aufmaß nach VOB : Das Aufmaß ist die notwendige Feststellung, wie der tatsächliche Leistungsstand vor Ort ist. Aus ihm wird unter Beachtung der Regelungen der technischen Vertragsbedingungen und anderen Vertragsunterlagen (§ 14 Abs. 2 S. 2 VOB/B) der Vordersatz für die Rechnung ermittelt.

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Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung. Anhand des Aufmaßes wird die tatsächlich erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und der Endabrechnung (Rechnungslegung) zugrunde gelegt.

Wer darf ein Aufmaß erstellen

Das Aufmaß enthält neben Daten und Maßen meist auch Zeichnungen oder Skizzen sowie Fotos, um alle Leistungen belegen zu können. Oft erstellt der Bauleiter das Aufmaß. Auch ein geübter Mitarbeiter kommt für diese Aufgabe in Frage. Bei öffentlichen Aufträgen ist ein Aufmaß nach VOB-Richtlinien verpflichtend.Leisten, Sockelfliesen und dergleichen dürfen bis 10 cm Höhe übermessen werden.