Antwort Was darf man ohne Genehmigung fällen? Weitere Antworten – Wann darf ich eine Fichte fällen

Was darf man ohne Genehmigung fällen?
Wann dürfen Bäume gefällt werden Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben.Meist findet man folgende Vorgaben: Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen ein Meter über der Erde, dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Wer widerrechtlich alte Bäume auf seinem Grundstück fällt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.Genehmigungen: Eine Fällgenehmigung ist oftmals erforderlich und kostet etwa 25 bis 100 EUR. Sollte eine Baumfällung außerhalb der erlaubten Zeiten nötig sein, kann eine Ausnahmegenehmigung weitere 80 bis 120 EUR kosten.

Wie hoch ist die Strafe Wenn man einen Baum fällt : Bäume dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz theoretisch ganzjährig gefällt werden. Viele Kommunen verbieten jedoch das ungenehmigte Fällen bestimmter Bäume durch individuelle Baumschutzsatzungen. Wenn Sie ohne Genehmigung dennoch einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen, riskieren Sie Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Kann man Nadelbäume ohne Genehmigung fällen

Fazit: Bäume fällen ohne Genehmigung geht normalerweise nicht. In der Regel dürfen Obstbäume, Nadelbäume und Laubbäume mit einem Stammumfang von weniger als 60 bis 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) ohne Genehmigung gefällt werden.

Welche Bäume fallen nicht unter die Baumschutzverordnung : der Schutz gilt für Laub- wie für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen.

Wer rechtswidrig fällt, muss in der Regel mit Schadensersatzforderungen rechnen. Aber selbst wer nicht fällen darf, kann zur Kasse gebeten werden. So verweigerte die Naturschutzbehörde einem Grundstücksbesitzer das Fällen bestimmter Bäume.

Von diesem gesetzlichen Mindestschutz sind aber folgende Bäume ausgenommen:

  • Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
  • Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
  • Pappeln im Innenbereich,
  • Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen,
  • Wald,