Antwort Was ist das Neue Lieferkettengesetz? Weitere Antworten – Was besagt das neue Lieferkettengesetz

Was ist das Neue Lieferkettengesetz?
Was das Lieferkettengesetz regelt

Sie müssen ihren Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern nachkommen. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene gesicherte Kenntnis erhält.Externe Überprüfung durch eine Behörde

Das BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.Welche Zulieferer fallen unter das Lieferkettengesetz Das Lieferkettengesetz umfasst alle Zulieferer eines Unternehmens – unmittelbare und mittelbare: Unmittelbare Zulieferer: Unternehmen, „deren Zulieferungen für die Herstellung eines Produkts oder Erbringung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung notwendig sind“.

Für wen gilt EU Lieferkettengesetz : Wer ist vom EU-Lieferkettengesetz betroffen Europäische Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie ab 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz weltweit.

Für wen gilt das Lieferkettensorgfaltsgesetz

Für wen gilt das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Das LkSG gilt seit dem 01. Januar 2023 bereits für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte.

Wer muss das Lieferkettengesetz beachten : Das LkSG betrifft, ungeachtet der Rechtsform, alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

Zunächst waren seit dem Inkrafttreten Unternehmen oder Zweigniederlassungen mit über 3.000 Arbeitnehmern mit Sitz im Inland, inklusive ins Ausland entsandte Beschäftigte davon betroffen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG auch für Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmern.