Antwort Was ist der Unterschied zwischen Mitwirkungs und Mitbestimmungsrecht? Weitere Antworten – Was ist der Unterschied zwischen mitwirken und mitbestimmen

Was ist der Unterschied zwischen Mitwirkungs und Mitbestimmungsrecht?
Die Mitwirkung ist ein gegenüber der Mitbestimmung schwächeres Beteiligungsrecht. Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen.Das Mitwirkungsrecht gilt für wirtschaftliche Angelegenheiten, z. B. Betriebsstilllegung, -erweiterung, Rationalisierungsvorhaben. Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit.Die Mitwirkungsrechte gehören zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats und gliedern sich in das Auskunfts-, Anhörungs-, und Beratungsrecht des Betriebsrats. Vereinfacht gesagt dienen sie der Beratung und der Mitsprache bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen.

Was versteht man unter Mitbestimmungsrecht : Definition: Was ist "Mitbestimmungsrecht" Befugnis zur gleichberechtigten Mitwirkung und Beteiligung an Entscheidungen; jede Form der Mitbestimmung, sofern sie aufgrund eines Rechtsanspruchs ausgeübt werden kann.

Welche Mitwirkungsrechte hat der Betriebsrat

Zu informieren ist der Betriebsrat zum Beispiel über Kündigungen, Versetzungen, Einstellungen, Planungen von baulichen Veränderungen sowie Belange des Arbeits- und Unfallschutzes. Das Recht auf Anhörung besteht insbesondere im Rahmen von Kündigungen (§ 102 Abs. 1 BetrVG).

Welche Arten von Mitbestimmung gibt es : Es wird unterschieden zwischen vier Formen der Mitbestimmung:

  • Mitbestimmung am Arbeitsplatz.
  • Betriebliche Mitbestimmung.
  • Unternehmensmitbestimmung.
  • Mitbestimmung in der Wirtschaft („Wirtschaftsdemokratie“)

Zu den Mitwirkungsrechten gehören die Unterrichtung, Anhörung, Beratung und der Widerspruch.

Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

  • Welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt es
  • Informationsrechte des Betriebsrats.
  • Anhörungsrechte des Betriebsrats.
  • Beratungsrechte des Betriebsrats.
  • Widerspruchsrechte des Betriebsrats.
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Wann hat der Betriebsrat ein mitwirkungsrecht

Ein wichtiges Mitwirkungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats im Falle einer Kündigung. Unterbleibt die Anhörung, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam. Ein Widerspruch hingegen macht die Kündigung nicht unwirksam, denn auch hier hat der Arbeitgeber das Letztentscheidungsrecht.Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten, die sie unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen.Mitbestimmungspflichtig sind Regelungen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Einführung von Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, die Aufstellung von Dienst- und Schichtplänen, die Einführung von Arbeitszeitkonten, Telearbeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.

  • Stufe 1: Das Informations- und Beratungsrecht.
  • Stufe 2: Das Anhörungsrecht.
  • Stufe 3: Zustimmungsverweigerung.
  • Stufe 4: Erzwingbare Mitbestimmung.

Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung gibt es für Arbeitnehmer :

  • Mitbestimmung am Arbeitsplatz in Deutschland. Laut dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), §§ 81–84, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Mitbestimmung am Arbeitsplatz.
  • Betriebliche Mitbestimmung. Deutschland.
  • Unternehmensmitbestimmung. → Hauptartikel: Unternehmensmitbestimmung.
  • Mitbestimmung in der Wirtschaft.
  • Sonderformen.

Wann hat der Betriebsrat Mitwirkungsrechte : Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, ob der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss auf dessen Verlangen hin eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt hat (§ 109 BetrVG).

In welchem Fall hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist auch dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber in Eilfällen – zum Beispiel Anordnung von Mehrarbeit im Falle von Maschinenausfällen – nur eine vorläufige Anordnung treffen will. Lediglich in Notfällen entfällt das Mitbestimmungsrecht.