Antwort Was ist die De-minimis Regelung? Weitere Antworten – Welche Beihilfen gehören zu De-minimis

Was ist die De-minimis Regelung?
Die De-minimis-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU -Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Das sind vor allem Zuschüsse sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.Januar 2024 ist die Anhebung der Höchstbeiträge für De-minimis-Beihilfen von zuvor 200.000 Euro auf 300.000 Euro. So kann ein Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat Beihilfen in Höhe von insgesamt bis zu 300.000 Euro erhalten, ohne dass das Anmeldeerfordernis greift.Alle Dinge in dieser Kategorie zielen darauf ab, den LKW und seine Ladung sicherer zu machen, das Leben und die Gesundheit der Fahrer und insgesamt die Arbeits-, Nutz- und Umweltaspekte zu verbessern. Auch der Kauf, die Miete oder das Leasing von Reifen wird durch De-Minimis gefördert.

Wie wird De-minimis berechnet : Dabei gelten folgende Regeln: – Agrar- + Fischerei-De-minimis = 30.000 EUR, – Allgemeine- + Agrar- + Fischerei-De-minimis = 200.000 EUR (100.000 EUR bei Unter- nehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind), – DAWI- + Allgemeine- + Agrar- + Fischerei-De-minimis = 500.000 EUR.

Welche Corona Hilfen fallen unter De-minimis

De-minimis-Verordnung

Ohne Anmeldepflicht können einzelnen Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren grundsätzlich Beihilfen in Höhe von insgesamt bis zu 200.000 EUR gewährt werden. (Geringerer Höchstbetrag von 100.000 EUR gilt für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs.

Wer kann De-minimis beantragen : De-Minimis-Beihilfen) können von folgenden Unternehmen in Anspruch genommen werden:

  • Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr (Definition gewerblicher Güterkraftverkehr) durchführen oder.
  • Unternehmen, die gewerblichen Werksverkehr (Definition Werkverkehr) durchführen.

Eine Ausnahme sind sogenannte De-​minimis-Beihilfen: Diese Beihilfen – zu denen beispielsweise auch die KfW-​Zuschüsse gehören – sind so gering, dass sie sich auf den Wettbewerb in der EU nicht spürbar auswirken.