Antwort Was ist ein Aufmaß Angebot? Weitere Antworten – Was ist ein Aufmaß einfach erklärt
Das Aufmaß ist ein Fachbegriff aus dem Bauwesen. Er beschreibt zum einen das Ausmessen von Bauwerken für die weitere Bauplanung, zum anderen die Berechnung von Bauleistungen nach Fertigstellung eines Vorhabens. Diese Ermittlung dient der späteren Abrechnung und Vergütung der Leistungen.Was ist ein Aufmaß Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung. Anhand des Aufmaßes wird die tatsächlich erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und der Endabrechnung (Rechnungslegung) zugrunde gelegt. Damit wird der Sachverhalt der Leistungsausführung festgestellt.Ein Aufmaß muss Art und Umfang der erbrachten Leistungen prüfbar darstellen. Dafür muss es transparent aufgebaut, korrekt wiedergegeben und jederzeit problemlos nachvollziehbar sein. Die einzelnen Abrechnungsvorschriften ergeben sich aus der VOB/C. In der Regel sind Belege wie Mengenkalkulationen oder Pläne beizufügen.
Ist ein Aufmaß Pflicht : Fälligkeit der Schlussrechnung auch ohne Aufmaß
Das Aufmaß oder eine gemeinsame Leistungsfeststellung ist nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Abrechnung. Ein gemeinsames Aufmaß ist keine zwingende Voraussetzung, damit der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch durchsetzen kann.
Wann wird ein Aufmaß erstellt
Rechtzeitig: Aufmaße sollten entsprechend dem Fortgang der Bauausführung, möglichst unmittelbar nach Fertigstellung der einzelnen Teilleistungen mit Bezug auf die Positionen im Leistungsverzeichnis vorgenommen werden.
Was darf beim Aufmaß Übermessen werden : Leisten, Sockelfliesen und dergleichen dürfen bis 10 cm Höhe übermessen werden.
Aufmaß Kosten
Wir bieten Ihnen professionelle Aufmaße und Bestandsplanungen ab 7 € pro m² an. Zum Beispiel kostet eine Wohnung wie auf dem Bild 650 € (plus 19 % MwSt.).
Das Aufmaß enthält neben Daten und Maßen meist auch Zeichnungen oder Skizzen sowie Fotos, um alle Leistungen belegen zu können. Oft erstellt der Bauleiter das Aufmaß. Auch ein geübter Mitarbeiter kommt für diese Aufgabe in Frage. Bei öffentlichen Aufträgen ist ein Aufmaß nach VOB-Richtlinien verpflichtend.