Antwort Was muss man 10 Jahre aufbewahren? Weitere Antworten – Was muss 6 und was 10 Jahre aufbewahrt werden

Was muss man 10 Jahre aufbewahren?
Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten

  • 3 Monate bis 1 Jahr. Gehaltsabrechnungen.
  • 2 Jahre. Handwerkerrechnungen.
  • 3 Jahre. Kontoauszüge oder Überweisungen.
  • 4 Jahre. Steuerunterlagen und Belege für das Finanzamt.
  • 6 Jahre. Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen.
  • 10 Jahre. Steuerunterlagen.

Für alle Rechnungen, die das Unternehmens ausgestellt und selbst erhalten hat (Eingangs- & Ausgangsrechnungen), gilt also eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Diese 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beginnt immer mit dem Ende (31.12.)Lebenslange Aufbewahrungsfrist für folgende Dokumente

Art des Dokuments Jahre
Handwerkerrechnungen 2
Garantieunterlagen 2
Geburtsurkunde lebenslang
Gehaltsabrechnungen (als Nachweis für Rentenansprüche) lebenslang

Welches Geschäftsjahr kann vernichtet werden : Ab dem 1.1.2024 können alle Unterlagen für das Jahr 2012 vernichtet werden. Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist endet nicht, wenn das Finanzamt bis zum 31.12.2022 schriftlich eine Außenprüfung ankündigt.

Welche Unterlagen nach 10 Jahren vernichten

Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

Zu den Unterlagen, die Sie 2024 entsorgen können, gehören dann zum Beispiel: Jahresabschlüsse. Buchungsbelege wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kassenzettel, Lieferscheine. Kontoauszüge.

Wie lange muss ich meine Gehaltsabrechnungen aufheben : Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vor. Alle Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht daher sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die unterschiedlich lange Frist beginnt mit dem Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

Für ihre Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Auch wenn Sie nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sind, sollten Sie Ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufheben. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie Rechnungen oder die Miete bezahlt haben.

drei Jahre

Kontoauszüge aufbewahren

Das heißt: Theoretisch dürfen Kontoauszüge sofort in den Müll wandern. Praktisch sollten Sie jedoch anders vorgehen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfiehlt es sich, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren. Damit sichern Sie sich für einen eventuellen Streitfall ab.

Wie lange muss ich Krankenkassenunterlagen aufheben

Angaben aus dem Versichertenverzeichnis sind nach den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufbewahrung im Sinne des § 110a SGB IV “ 30 Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses aufzubewahren. Gemäß § 288 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, ein Versicherungsverzeichnis zu führen.Um zum Beispiel einen Nachweis für spätere Rentenansprüche zu haben, ist es ratsam, Lohn- und Gehaltsabrechnungen bis zum Renteneintritt aufzubewahren, egal, wie kurz der Beschäftigungszeitraum war oder wie irrelevant ein Job zu sein schien. Ein zusätzlicher Nachweis ist die jährliche Lohnsteuerbescheinigung.Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. Jede/r Deutsche hat im Schnitt sieben Ordner mit unzähligen Rechnungen, Quittungen, Nachweisen und Verträgen bei sich Zuhause stehen.

Theoretisch kannst du alle Renteninformationen entsorgen, wenn du Rente beziehst. Doch am besten bewahrst du sie auf, falls sich beispielsweise Gesetze ändern und Ausbildungszeiten anders berechnet werden.

Welche Papiere muss man als Rentner aufbewahren : Aufbewahrungspflicht: Bewahre Dokumente wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Kindererziehungszeiten bis zu deinem tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand auf. Aufbewahrung von Renteninformation: Bewahre deine jährliche Renteninformation zur Planung deiner Altersvorsorge auf.

Was gehört alles in den Rentenordner : Zu den Unterlagen gehören:

  • Arbeitsverträge.
  • Ausbildungsverträge, Ausbildungsnachweise.
  • Abschlusszeugnis.
  • Ex-/Immatrikulationsbescheinigung.
  • Lohnbescheinigungen, Gehaltszettel, Lohnunterlagen.
  • Sozialversicherungsbescheinigungen.