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Was passiert wenn man eine Falschaussage gemacht hat?
Die Falschaussage ist in § 153 StGB geregelt. Dort heißt es: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.StGB – Strafgesetzbuch

(2) Wer vor Gericht eine falsche Beweisaussage (Abs. 1) unter Eid ablegt oder mit einem Eid bekräftigt oder sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch schwört, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.Nach § 153 StGB wird die falsche uneidliche Aussage mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In Ausnahmefällen verhängt das Gericht eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen. Dies regelt § 47 Abs. 2 StGB.

Was passiert wenn man als Zeuge nicht die Wahrheit sagt : Zeuginnen und Zeugen werden in aller Regel nicht vereidigt. Kommt es zu einer Vereidigung, hat dies zwei Folgen: Die Strafe für einen Meineid, also eine falsche Aussage unter Eid, ist deutlich höher als die Strafe für eine Falschaussage ohne Eid. In beiden Fällen droht aber eine Freiheitsstrafe.

Was zählt zu einer Falschaussage

falsche Aussage

Eine Aussage ist dann falsch, wenn das wiedergegebene Geschehen nicht den tatsächlichen Wahrnehmungen entspricht. Hier kann sich prinzipiell jeder selbst erklären, wass darunter zu verstehen ist.

Was zählt als Falschaussage : Eine Falschaussage liegt vor, wie bereits erwähnt, wenn eine Person wissentlich die Unwahrheit sagt. Dies ist insbesondere in § 153 StGB geregelt, der die falsche uneidliche Aussage unter Strafe stellt. Der Vorsatz, also das Wissen und Wollen der Unwahrheit, ist dabei ein entscheidendes Kriterium für die Strafbarkeit.

Auch machen sich Zeugen bei vereinzelten falschen Angaben letztlich im schlimmsten Fall gänzlich unglaubwürdig. Falsche Angaben vor der Polizei führen zunächst im Übrigen nicht zu einer strafbaren Falschaussage gem. §§ 153 ff. StGB, da die Polizei keine Stelle ist, die für eine eidliche Vernehmung zuständig ist.

Lügt man bei einer Aussage vor der Polizei, so ist das nicht strafbar. Vor Gericht sieht das aber anders aus. Wer vor Gericht lügt, kann dafür bestraft werden (§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage). Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Kann man eine Falschaussage zurückziehen

Kann man eine Falschaussage zurückziehen Dies kommt auf verschiedene Umstände an: Wird die Falschaussage noch während der Vernehmung zurückgezogen und korrigiert, so liegt keine Strafbarkeit vor. Ist der Gerichtssaal schon verlassen, kann die Aussage trotzdem noch korrigiert werden.Wenn ein Zeuge seine Aussage nicht mit der erforderlichen Sorgfalt macht und vereidigt wird, muss er ebenfalls mit einer empfindlichen Strafe rechnen.Eine Falschaussage wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§153 StGB). Die Ermahnung zur Wahrheit gilt nicht nur für Ihre Aussage als Zeuge vor Gericht. Der Gesetzestext spricht auch von „anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen“.

Die falsche uneidliche Aussage ist in § 153 StGB geregelt und sieht als Strafe eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren vor. Welche Strafe einen im Ergebnis erwartet, hängt vom Einzelfall ab. Beim Ersttäter kann in der Regel mit einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, gerechnet werden.

Kann man als Zeuge eine Strafe bekommen : Wenn ein Zeuge seine Aussage nicht mit der erforderlichen Sorgfalt macht und vereidigt wird, muss er ebenfalls mit einer empfindlichen Strafe rechnen.