Antwort Was steht im Hinweisgeberschutzgesetz? Weitere Antworten – Was fällt alles unter das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz versteht unter Hinweisgebern hingegen insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben. Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.Beschlussempfehlung zum Hinweisgeberschutzgesetz – Was jetzt für Sie wichtig ist. Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Wer muss das HinSchG umsetzen : Unternehmen mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben nach dem HinSchG spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben.
Wann greift das Hinweisgeberschutzgesetz
Das HinSchG gilt für Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit/Leben gefährden, handelt. Organisationen müssen die Identität der Betroffenen schützen und DSGVO-Vorgaben einhalten.
Wer ist vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen : Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits zum 2. Juli 2023 umsetzen. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten war der Stichtag der Umsetzungsfrist der 17.12.2023.
Mai 2023 einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz. Der Bundestag hat das Gesetz daraufhin am 11. Mai 2023 verabschiedet, der Bundesrat hat den Änderungen am 12. Mai 2023 zugestimmt.
Welche Unternehmen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen Das HinSchG betrifft alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten – und damit auch mittelständische Betriebe. Alle Unternehmen und Organisationen dieser Größenordnung müssen sichere interne Hinweisgebersysteme einführen und betreiben.
Wann tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft
Die aktuellsten Nachrichten zum Hinweisgeberschutzgesetz
Am 12.05.2023 wurde das HinSchG final verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 02. Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern zur Implementierung von internen Meldestellen.