Antwort Was wird mit Aufstiegs BAföG gefördert? Weitere Antworten – Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert

Was wird mit Aufstiegs BAföG gefördert?
Was wird gefördert Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.Der maximale Betrag für Alleinstehende beträgt 963 Euro im Monat. Wie viel Förderung man genau bekommt, hängt aber von der individuellen Lebenssituation ab, also beispielsweise ob man Kinder hat, die man versorgen muss oder einen Partner, der mit einem zusammen lebt.Studenten BAföG muss zur Hälfte (maximal 10.010 €) und beim Aufstiegs-BAföG müssen nur bis zu 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren zurückgezahlt werden. Den Rest darfst du behalten Du siehst also, Aufstiegsbafög ist die bete Option, wenn man die Wahl hat (z.B. Erzieher und Techniker).

Was wird mit BAföG gefördert : Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden. Privaten Berufsakademien [§ 2 Abs. 2 BAföG].

Wie viel Geld darf man beim Aufstiegs-BAföG haben

Kann Vermögen freigestellt werden Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro.

Wann muss man Aufstiegsbafög nicht zurückzahlen : Wer Aufstiegs-BAFöG erhält und spätestens drei Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ein eigenes Unternehmen gründet, muss den dann noch fälligen Betrag seines Förderdarlehens nicht zurückzahlen. Dieser Anspruch ist gesetzlich verbrieft (§ 13b Abs. 2 AFBG).

Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro. Das Vermögen eines Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei.

Wer bereits ein Master-Studium abgeschlossen hat, kann also kein Aufstiegs-BAföG mehr erhalten. Mit einem Bachelor ist das möglich, denn die dritte berufliche Fortbildungsstufe, der sogenannte Master Professional, ist höherqualifizierend.

Wann muss man Aufstiegsbafög zurückzahlen

Nutzen Sie beim Aufstiegs-Bafög nicht nur den staatlichen Zuschuss, sondern auch das Darlehen der KfW-Bank, müssen Sie dieses nach Ihrer Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zurückzahlen. Die Karenzzeit beträgt längstens sechs Jahre. In dieser Zeit fallen keine Zinsen an.Sie können das Darlehen ganz oder auch nur teilweise in Anspruch nehmen. Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Zurzeit erfolgt die Rückzahlung im Anschluss innerhalb von zehn Jahren.Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Zurzeit erfolgt die Rückzahlung im Anschluss innerhalb von zehn Jahren.

Wer wird gefördert Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich in einer förderfähigen Maßnahme auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von merh als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet.