Antwort Welche Amtsgerichte gibt es in NRW? Weitere Antworten – Wie viele Amtsgerichte gibt es

Welche Amtsgerichte gibt es in NRW?
In Deutschland gab es 1085 Gerichte (ohne Dienst- und Berufsgerichtsbarkeit) am 22. Juni 2020, davon 638 Amtsgerichte.Aktueller Inhalt:

  • Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
  • Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit.
  • Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.
  • Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit.
  • Staatsanwaltschaften.
  • Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten.

Die Hamburger Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz über Zivilsachen bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert sind die Amtsgerichte unter anderem für Mietsachen über Wohnraum zuständig. Zudem sind die Amtsgerichte für Familiensachen zuständig.

Welche Oberlandesgerichte gibt es in NRW : Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es drei Oberlandesgerichte, in Hamm, Düsseldorf und Köln.

Was ist der Unterschied zwischen Amtsgericht und Landgericht

Das Amtsgericht ist die erste Instanz zur gerichtlichen Klärung von Familiensachen sowie von notariellen oder rechtspflegerischen Angelegenheiten. Das Landgericht übernimmt für Familiensachen als zweite Instanz die Verhandlung von Berufungen, die gegen Entscheidungen des Amtsgerichts eingelegt werden.

Welche Amtsgerichte gibt es in Deutschland : Aufgaben des Amtsgerichts

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit.
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Arbeitsgerichtsbarkeit.
  • Sozialgerichtsbarkeit.
  • Finanzgerichtsbarkeit.

Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland sowie die Anschriften aller Gerichte und Justizbehörden ermitteln.

Amtsgerichte sind grundsätzlich dann zuständig, wenn der Streitwert bis 5.000 Euro geht. Landgerichte sind zuständig ab einem Streitwert von 5.000 Euro plus einem Cent. Ehe- und Kindschaftssachen sind – wenn auch streitwertunabhängig – zunächst immer vor dem Amtsgericht zu klären.

Welche Fälle kommen vor das Amtsgericht

Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen.Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht.In Strafsachen ist das Oberlandesgericht hauptsächlich für die Revision gegen Urteile der Amtsgerichte sowie gegen Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern der Landgerichte (§ 121 GVG) und für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte zuständig.

Bei einem Amtsgericht werden wichtige Fragen wie eine Ehescheidung entschieden, aber auch Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang mit Kindern, Adoptionen oder zu Gewaltschutzanordnungen. Amtsgerichte sind auch Betreuungsgerichte.

Wann Amtsgericht und wann Landgericht : Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.

Was wird im Amtsgericht verhandelt : Die Amtsgerichte sind zuständig für Verbrechen (Straftaten, für die gesetzlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist) und Vergehen (alle anderen Straftaten). Dabei gibt es bei den Amtsgerichten unterschiedliche Spruchkörper: den Strafrichter und das Schöffengericht.

Kann man den Gerichtsstand frei wählen

Sowohl nach EuGVO als auch nach ZPO stehen allgemeine und besondere Zuständigkeiten nebeneinander. Der Kläger kann also zwischen beiden Gerichtsständen frei wählen.

Die Amtsgerichte sind zuständig für Verbrechen (Straftaten, für die gesetzlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist) und Vergehen (alle anderen Straftaten).Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.

Was ist besser Landgericht oder Amtsgericht : Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.