Antwort Welche Holzöfen sind 2024 noch erlaubt? Weitere Antworten – Welche Ofen dürfen nach 2024 noch betrieben werden

Welche Holzöfen sind 2024 noch erlaubt?
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden.

Welche Kaminöfen dürfen weiter betrieben werden : Alle Kaminöfen dürfen unabhängig vom Alter weiter betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte (0,04 g Staub und 1,25 g Kohlenmonoxid pro m³ Abgas) nicht überschreiten. Eine Stilllegung droht nur für Kaminöfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten.

Welche Kaminöfen brauchen keinen Filter

von der Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten bei der Erzeugung von Feinstaub ausgenommen werden sollen, handelt es sich um Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen die vor den 1950er Jahren gebaut und installiert wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kachelöfen und Kochherde.

Welche Ofen sind ab 2025 noch erlaubt : Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Welche Holzöfen haben Bestandsschutz

Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Anschaffung ca. 1.000 €
Einbau durch Fachbetrieb ja
Laufende Kosten Stromkosten


In zwei Jahren müssen auch modernere Kamin- und Holzöfen mit Feinstaubfilter ausgerüstet sein. Ab 2025 greift für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen die Kaminofenverordnung. Dann müssen auch zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen – oder stillgelegt werden.

Welche Ofen haben Bestandsschutz : Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.

Was ändert sich 2025 bei Holzöfen : Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Was muss ein Kaminofen ab 2024 erfüllen

Kaminofen Anforderungen ab 2024: Welche Norm müssen Kaminöfen ab 2024 erfüllen

  • Kohlenmonoxid: 1,25 g/m³
  • Feinstaub: 0,04 g/m³
  • Minimaler Wirkungsgrad von 73%


Ein gesetzliches Verbot gilt ab Ende 2024 für alle vor dem 21. März 2010 errichteten Öfen, welche mehr als die festgelegten Emissionen ausstoßen. Auch wenn Sie keinen Nachweis über die Grenzwerte erbringen, dürfen Sie Ihren Holzofen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter betreiben.Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen

In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.

Wer muss Feinstaubfilter nachrüsten : Wer muss nachrüsten

  • Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.