Antwort Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen ohne Patientenverfügung? Weitere Antworten – Wer entscheidet Wenn man keine Patientenverfügung hat

Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen ohne Patientenverfügung?
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben oder wenn die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, muss für Sie eine Vertreterin oder ein Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigter) entscheiden, ob sie oder er in die ärztlich indizierte Maßnahme einwilligt …Auch wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, können Verheiratete dann Entscheidungen über die Behandlung des erkrankten Ehepartners treffen, sofern er bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen.Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmt ein Betreuungsgericht eine*n Betreuer*in. Der oder die Betreuer*in entscheidet dann für Sie. Denn es muss eine Person geben, die entscheidet, wenn Sie es nicht können. Wollen Sie keine Vorsorgevollmacht, dann sollten Sie möglichst eine Betreuungsverfügung ausstellen.

Wer entscheidet im Notfall über mich und mein Leben : Wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt und der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, müssen in der Regel die Angehörigen oder der Betreuer entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet oder abgebrochen werden sollen.

Was passiert im Krankenhaus ohne Patientenverfügung

Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende …

Wann können die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden : Das heißt, auch bei guten Überlebenschancen müssen Mediziner auf Wunsch des Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Ausnahmen sind möglich, wenn Betreuer eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten den Abbruch wünschen – und der Arzt widerspricht.

Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine:n rechtliche:n Betreuer:in. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer:in auswählen soll.

Sind Arzt und Betreuer sich einig, dass der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen dem Willen des Patienten entspricht, kann dies auch ohne Einschaltung des Betreuungsgerichts geschehen. Legt der Arzt sein Veto ein, muss das Gericht entscheiden. Ganz unabhängig davon kann sich jeder an das Betreuungsgericht wenden.

Wann keine lebenserhaltende Maßnahmen

In diesem war festgelegt, dass unter anderem dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollten.Eine Patientenverfügung kann sicherstellen, dass im Sinne des Patienten entschieden wird. Liegt keine Patientenverfügung vor, muss jemand anderes stellvertretend über notwendige medizinische Behandlungen entscheiden. Das kann ein Bevollmächtigter oder ein rechtlicher Betreuer sein.Sind Arzt und Betreuer sich einig, dass der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen dem Willen des Patienten entspricht, kann dies auch ohne Einschaltung des Betreuungsgerichts geschehen. Legt der Arzt sein Veto ein, muss das Gericht entscheiden. Ganz unabhängig davon kann sich jeder an das Betreuungsgericht wenden.

Was Sie außerdem bedenken sollten:

Eine Patientenverfügung ist besonders wichtig, weil es sich um weitreichende Gesundheitsfragen handelt. Selbst Ihr Ehepartner würde ohne Patientenverfügung in vielen Fällen nicht wissen, was Ihre Behandlungswünsche wären. Häufig fehlt dafür auch medizinisches Fachwissen.

Ist Ehepartner automatisch bevollmächtigt : Bisher waren Verheiratete nicht automatisch Bevollmächtigte des Ehepartners. Das ist seit Anfang des Jahres anders – teilweise: Es gibt ein Notvertretungsrecht.