Antwort Wer hat Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand? Weitere Antworten – Wem steht Verpflegungsmehraufwand zu

Wer hat Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?
Wer beruflich mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann Verpflegungskosten pauschal absetzen. Der Betrag richtet sich nach der Länge der Reise. Im Normalfall geht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Auftrag der Firma auf Dienstreise, weshalb die Kosten dafür in der Regel auch von der Firma übernommen werden.Für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar.Der Verpflegungsmehraufwand fällt immer dann an, wenn eine Auswärtstätigkeit, also eine dienstliche Tätigkeit fernab des üblichen Arbeitsortes, stattfindet. Das kann eine Dienstreise ins Ausland ebenso sein wie eine Tätigkeit in der gleichen Stadt, aber nicht an der sonst üblichen Tätigkeitsstätte.

Wann Kein Verpflegungsmehraufwand : Die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand ist sowohl für angestellte Mitarbeiter als auch für selbstständige Unternehmer verbindlich. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich auswärtige Tätigkeiten auf “mobilen, nicht ortsfesten betrieblichen Einrichtungen” wie z.B. Fahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen.

Was bedeutet Abwesenheit von mehr als 8 Stunden

Beträgt die Abwesenheit mehr als 8 Stunden, erhält er eine Verpflegungspauschale für den Tag, an dem er überwiegend abwesend war. Führt der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere Dienstreisen durch, darf er die Zeiten seiner Abwesenheit zusammenrechnen.

Welche Nachweise für Verpflegungsmehraufwand : Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand nachweisen

  • Grund der Reise.
  • Datum/Zeitraum.
  • Anzahl der Tage mit einem Aufenthalt von a) 8 bis 24 Stunden und b) mehr als 24 Stunden.
  • Anzahl der Übernachtungen.

Muss ich den Verpflegungsmehraufwand nachweisen Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber nicht nachweisen, ob und welche Verpflegungskosten auf einer Dienstreise entstanden sind. Die Erstattung geschieht ohne Nachweis.

Die maßgebliche Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag beginnt also bei diesem Personenkreis immer mit dem Verlassen der Wohnung, auch wenn der Arbeitnehmer zunächst in den Betrieb fährt, um dort Arbeiten zu verrichten. Entsprechendes gilt für das Ende der beruflichen Auswärtstätigkeit.