Antwort Wie kann der Betriebsrat bei Einstellungen mitwirken? Weitere Antworten – Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen
Die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen gehört zu den wichtigsten Formen der Einflussnahme durch den Betriebsrat. Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, aber auch bei dessen Versetzung oder Eingruppierung hat der Betriebsrat ein echtes Vetorecht.Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, ob der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss auf dessen Verlangen hin eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt hat (§ 109 BetrVG).In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmer hat der Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei jeder Einstellung mitzubestimmen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Einstellung umfassend unterrichten und dessen Zustimmung einholen.
Was tun wenn Betriebsrat Einstellung widerspricht : Wird eine Einstellung durch den Betriebsrat abgelehnt, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, dass die Zustimmung zur Einstellung durch das Arbeitsgericht ersetzt wird (§ 99 Abs. 4 BetrVG). Das Arbeitsgericht prüft dann, ob der Widerspruch des Betriebsrats rechtens war oder nicht.
Hat der Betriebsrat Mitbestimmung bei Versetzung
In Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Versetzung zu unterrich- ten und seine Zustimmung einzuholen, § 99 Abs.
Wann ist eine Umsetzung Mitbestimmungspflichtig : Wird dem Beschäftigten innerhalb des Betriebs ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen, der mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist, so handelt es sich bei der Umsetzung ebenfalls um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme.
Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit.
Der Betriebsrat kann die Zustimmung in bestimmten Fällen verweigern, unter anderem wenn die Einstellung gegen Bestimmungen in einer Betriebsvereinbarung verstößt, aber auch wenn eine erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist.
Wann der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung verweigern kann
Der Betriebsrat kann die Zustimmung in bestimmten Fällen verweigern, unter anderem wenn die Einstellung gegen Bestimmungen in einer Betriebsvereinbarung verstößt, aber auch wenn eine erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist.Der Betriebsrat muss alles wissen, was ihn in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob er der Einstellung zustimmen soll oder nicht. In erster Linie gehören dazu die Bewerbungsunterlagen und sonstige Unterlagen, die ausreichend Auskunft über den/die Bewerber*in geben.Innerbetriebliche Umsetzung
Besteht aus gesundheitlichen Gründen eine nicht nur vorübergehende Einschränkung der Einsatzfähigkeit und Belastbarkeit, sind von der Personalentwicklung die betrieblichen Möglichkeiten einer innerbetrieblichen Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz zu prüfen.
Versetzung aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber aufgrund seines arbeitsrechtlichen Weisungsrechts die Versetzung einseitig anordnen. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss also nicht zustimmen.
Was ist der Unterschied zwischen Versetzung und Umsetzung : Wesensmerkmal der Versetzung und Abordnung ist der Wechsel der Dienststelle (zum Begriff der Dienststelle unter Punkt 4.1). Eine Umsetzung meint lediglich die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs bei derselben Dienststelle am gleichen Ort im Rahmen des Direktionsrechts.
Welche Mitwirkungsrechte gibt es : Mitwirkung ist entweder ein eigenständiges Beteiligungsrecht oder Vorstufe und Voraussetzung für die Ausübung stärkerer Beteiligungsrechte. Zu den Mitwirkungsrechten gehören die Unterrichtung, Anhörung, Beratung und der Widerspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung
Im Unterschied zur Mitbestimmung besteht bei der Mitwirkung für den Personalrat nicht das Recht auf gleichberechtigte Mitentscheidung. So bedarf die beabsichtigte Mitwirkungsmaßnahme – im Unterschied zum Mitbestimmungsverfahren – nicht der ausdrücklichen Zustimmung des Personalrates.
Muss der Arbeitnehmer mit einer Versetzung einverstanden sein, d.h. zustimmen Nein, denn eine Versetzung ist eine einseitige Maßnahme, zu der der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts berechtigt ist.Der Betriebsrat kann die Zustimmung in bestimmten Fällen verweigern, unter anderem wenn die Einstellung gegen Bestimmungen in einer Betriebsvereinbarung verstößt, aber auch wenn eine erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist.
Was macht der Betriebsrat bei Einstellungen : Der Betriebsrat ist vor jeder Einstellung vom Arbeitgeber zu unterrichten. Ihm sind die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Bevor es zur Einstellung kommt, ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.