Antwort Wie rechnet man Aufmaß? Weitere Antworten – Wie mache ich ein richtiges Aufmaß
Anforderungen eines Aufmaßes
- Nachweis von Teilleistungen anhand der Ordnungszahlen der einzelnen Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis.
- Regeln der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
- Einschlägige DIN-Regularien.
- Formeln bzw. Rechenvorschriften wie mathematische Näherungsverfahren.
Gemäß VOB meint das Aufmaß die Bestimmung der tatsächlichen Bauleistung vor Ort. Diese Daten sind wichtig, um am Ende eines Bauvorhabens die Abrechnung durchführen zu können. Das Aufmaß dient dabei der Dokumentation und dem schriftlichen Belegen dafür, dass der Auftragnehmer seine Leistung erbracht hat.Ein Aufmaß muss Art und Umfang der erbrachten Leistungen prüfbar darstellen. Dafür muss es transparent aufgebaut, korrekt wiedergegeben und jederzeit problemlos nachvollziehbar sein. Die einzelnen Abrechnungsvorschriften ergeben sich aus der VOB/C. In der Regel sind Belege wie Mengenkalkulationen oder Pläne beizufügen.
Was darf beim Aufmaß Übermessen werden : Leisten, Sockelfliesen und dergleichen dürfen bis 10 cm Höhe übermessen werden.
Ist ein Aufmaß Pflicht
Fälligkeit der Schlussrechnung auch ohne Aufmaß
Das Aufmaß oder eine gemeinsame Leistungsfeststellung ist nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Abrechnung. Ein gemeinsames Aufmaß ist keine zwingende Voraussetzung, damit der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch durchsetzen kann.
Wie viel kostet ein Aufmaß : Aufmaß Kosten
Wir bieten Ihnen professionelle Aufmaße und Bestandsplanungen ab 7 € pro m² an. Zum Beispiel kostet eine Wohnung wie auf dem Bild 650 € (plus 19 % MwSt.).
Es werden abgezogen: – Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²): Aussparungen über 2,5m² Einzelgröße in der Dachdeckung, Dachabdichtung bzw. Außenwandbekleidung, z. B. für Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Gauben.
Das Aufmaß ist die notwendige Feststellung, wie der tatsächliche Leistungsstand vor Ort ist. Aus ihm wird unter Beachtung der Regelungen der technischen Vertragsbedingungen und anderen Vertragsunterlagen (§ 14 Abs. 2 S. 2 VOB/B) der Vordersatz für die Rechnung ermittelt.
Wer darf ein Aufmaß erstellen
Das Aufmaß enthält neben Daten und Maßen meist auch Zeichnungen oder Skizzen sowie Fotos, um alle Leistungen belegen zu können. Oft erstellt der Bauleiter das Aufmaß. Auch ein geübter Mitarbeiter kommt für diese Aufgabe in Frage. Bei öffentlichen Aufträgen ist ein Aufmaß nach VOB-Richtlinien verpflichtend.Abschließend komme ich zu den erwähnten Übermessungsregeln: Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparung <= 2,50 m² übermessen, in Böden <= 0,50 m² und Unterbrechungen <= 0,30 m werden übermessen. Bei Abrechnung nach Längenmaß werden Unterbrechung <= 1,00 m übermessen.