Antwort Wie schnell bekommt man einen Pflichtverteidiger? Weitere Antworten – Wie kommt man zu einem Pflichtverteidiger

Wie schnell bekommt man einen Pflichtverteidiger?
Wie bekommen Sie einen Pflichtverteidiger Entweder das Gericht weißt Sie durch einen Brief darauf hin, dass für Ihr Verfahren ein Verteidiger zwingend erforderlich ist. Sie bekommen dann spätestens mit Anklageerhebung die Gelegenheit, innerhalb einer Woche einen Anwalt als Ihren Pflichtverteidiger frei zu benennen.Wie man einen Pflichtverteidiger bekommt

Ihren Pflichtverteidiger können Sie sich selbst aussuchen. Das kann grundsätzlich jeder Anwalt sein – den speziellen Beruf des Pflichtverteidigers gibt es nicht.Ein Pflichtverteidiger wird beigeordnet, wenn ein Gutachtens bezüglich des psychischen Zustands des Angeklagten erstellt werden soll. Auch die Unfähigkeit, sich selber verteidigen zu können und die eigenen Interessen zu wahren, ist ein Grund dafür, dass ein Pflichtverteidiger tätig wird.

Wie beantrage ich ein Pflichtverteidiger : Für einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger gibt es keine besonderen Erfordernisse. Da aber auf jeden Fall begründet werden sollte, weshalb ein Fall der „notwendigen Verteidigung“ – also ein Fall der Pflichtverteidigung – vorliegt, sollte der Antrag von einem Anwalt gestellt werden.

Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos

Ein Pflichtverteidiger wird lediglich in den o.g. Fällen der notwendigen Verteidigung beigeordnet. Der Unterschied zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger ist, dass der Pflichtverteidiger seine Kosten vom Staat erstattet bekommt.

Wer trägt die Kosten für einen Pflichtverteidiger : Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten grundsätzlich die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die (verauslagten) Pflichtverteidigergebühren von dem Verurteilten zurück. Dazu gewährt man ihm in der Regel Zahlungserleichterungen, z.B. Ratenzahlung.

Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft (U-Haft)

Wenn der Beschuldigte verhaftet oder festgenommen wurde und nun in Hamburg in der U-Haft sitzt, braucht er schnellstmöglich einen Strafverteidiger. Dieser wird dann grundsätzlich vom Gericht auch als Pflichtverteidiger bestellt.

Benennt man keinen Anwalt als Pflichtverteidiger, entscheidet der Richter und sucht einen Rechtsanwalt aus. Versetzen Sie sich also einmal in die Position eines Richters: Sie haben die freie Wahlmöglichkeit aller im Gerichtsbezirk zugelassenen Anwälte.