Antwort Wo hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht? Weitere Antworten – Wo hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen (§ 95 BetrVG).und vor allem bei Entscheidungen über die Existenz des Betriebs hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht: Betriebsschließungen, Betriebsverlegungen, Personalabbau, Outsourcing, Ersatz der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter*innen oder Drittfirmen – all diese Maßnahmen kann der Arbeitgeber durchführen ohne …Dazu gehören: betriebliche Ordnung, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Softwareeinführung (näheres dazu unter Frage 2). Neu hinzugekommen ist im Jahr 2021 das Mitbestimmungsrecht bei mobiler Arbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
Hat Betriebsrat Mitspracherecht bei Einstellungen : Ja. Will der Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellen oder einen Arbeitnehmer auf eine andere Stelle versetzen oder tariflich ein- oder umgruppieren, geht das nicht ohne Betriebsrat. Dieser muss zustimmen (§ 99 BetrVG), sonst ist die Maßnahme unwirksam. Dies gilt auch bei Leiharbeitnehmern.
Welche drei Rechte hat der Betriebsrat
Rechte des Betriebsrats
Mitwirkungsrechte (Anhörungsrecht, Beratungsrecht und Initiativrecht) Zustimmungsverweigerungsrecht (Widerspruchsrecht, durchsetzbare Mitbestimmung) Informationsrechte (Arbeitgeber muss Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über Entscheidungen unterrichten)
Welches ist das stärkste Recht des Betriebsrates : Mitbestimmungsrecht. Die stärkste Form der Beteiligung des Betriebsrats an Maßnahmen des Arbeitgebers ist die erzwingbare (obligatorische) Mitbestimmung.
Aufforderung an die Arbeitnehmer, mit der Arbeitsleistung zurückzuhalten, um eine Änderung der Arbeitsbedingungen zu erreichen; Entgegennahme von Sondervergütungen; die Vergütung darf nicht nach der Bewertung der Betriebsratstätigkeit bemessen werden.
Was umfasst das Einsichtsrecht und der Unterrichtungsanspruch Wie bereits erwähnt, kann der Betriebsrat Personalakten, Bruttolohn- und Gehaltslisten einsehen. Der Anspruch erstreckt sich für die einzelnen Betriebsratsmitglieder aber auch auf alle Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse.
Wann stört der Betriebsrat den Betriebsfrieden
1 S. 1 BetrVG muss grob, das heißt schwerwiegend sein. Außerdem muss es sich um eine ernstliche und wiederholte (mindestens zweimalige) Störung des Betriebsfriedens handeln. Ernstlich ist der Betriebsfrieden gestört, wenn im Betrieb eine erhebliche Beunruhigung einer beachtlichen Zahl von Arbeitnehmern erkennbar ist.Der Betriebsrat hat zudem verschiedene Rechte: Dazu zählen das Mitwirkungsrecht, das Mitbestimmungsrecht, das Zustimmungsverweigerungsrecht und Informationsrechte. Er berät und unterstützt außerdem Arbeitnehmer, wenn es um die Interessen der Beschäftigten geht.Unter „Störung des Betriebsfriedens“ versteht man verbale und körperliche Angriffe auf und unter Kollegen, die (noch) nicht als Mobbing einzustufen sind und die kollegiale Zusammen- arbeit stören. Das KANN einen Kün- digungsgrund darstellen.
Beschwerden von Arbeitnehmern gegen den Betriebsrat sind nicht zulässig. Die Belegschaft kann jedoch beim Arbeitsgericht beantragen, den Betriebsrat aufzulösen oder einzelne Mitglieder wegen grober Pflichtverletzung aus dem Betriebsrat auszuschließen.
Wann stört ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden : Unter „Störung des Betriebsfriedens“ versteht man verbale und körperliche Angriffe auf und unter Kollegen, die (noch) nicht als Mobbing einzustufen sind und die kollegiale Zusammen- arbeit stören. Das KANN einen Kün- digungsgrund darstellen.
Was sind grobe Verletzungen des Betriebsrates : Grobe Pflichtverletzung
Die Pflichtverletzung des Betriebsrats ist grob, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist und die weitere Amtsausübung des Betriebsrats unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls untragbar erscheint (BAG v. 22.6.1993 – 1 ABR 62/92).
Wann macht sich der Betriebsrat strafbar
Wer Betriebsratswahlen behindert oder beeinflusst, wer die Arbeit der gewählten Gremien stört, wer einzelne Mitglieder benachteiligt oder begünstigt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Oder zumindest eine Geldstrafe. So steht es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Kurz gesagt: Liegt eine Störung des Betriebsfriedens vor, muss der Arbeitgeber zunächst zwischen den Streitparteien vermitteln. Wird das Verhalten anschließend nicht von diesen geändert, darf der Arbeitgeber auch eine Abmahnung aussprechen, sofern die Störer eine konkrete Pflicht verletzen.Wenn der Betriebsrat in grober Weise gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt, kann dies zu seiner Auflösung führen. Die Auflösung des Betriebsrats wegen einer Pflichtverletzung kann aber nur durch das Arbeitsgericht erfolgen. Eine Abwahl des Betriebsrats durch die Arbeitnehmer des Betriebs ist nicht möglich.
Wo kann ich mich über den Betriebsrat beschweren : Beschwerden von Arbeitnehmern gegen den Betriebsrat sind nicht zulässig. Die Belegschaft kann jedoch beim Arbeitsgericht beantragen, den Betriebsrat aufzulösen oder einzelne Mitglieder wegen grober Pflichtverletzung aus dem Betriebsrat auszuschließen.